Politische Willkür schlägt demokratische Grundsätze

Am gestrigen Mittwoch, den 22.07.2026, entschied der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Nörten-Hardenberg einstimmig unsere 2. stellvertretende Vor-sitzende, Reinhild Goes, nicht zu der Gemeinde-bürgermeisterwahl zuzulassen – entgegen der ausdrücklichen Empfehlung der Gemeindewahlleiterin.

Als AfD KV Göttingen verurteilen wir diese Entscheidung scharf. Der Entzug des passiven Wahlrechts ist einem demokratischen Rechtsstaat eine der härtesten Sanktionen, greift enorm in die Grundrechte der Kandidaten und auch in die freie Wahlentscheidung der Wähler ein.

Dass in einem Wahlausschuss, der sich zu großen Teilen aus Mitgliedern politischer Parteien zusammensetzt, und der vor allem damit betraut ist, die formelle Korrektheit der Wahlvorschläge zu prüfen, scheinbar willkürlich entschieden wird, dass eine Kandidatin nicht für den Wahlantritt zugelassen wird, ist nach unserer Ansicht ein absoluter Skandal. Die formellen Anforderungen waren gegeben. Hinweise, die darauf deuten könnten, dass eine Wählbarkeit infrage stände, lagen nicht vor. Dennoch lautet das Ergebnis: Wahlvorschlag einstimmig abgelehnt. Dies ist ein bitteres, beängstigendes Signal in Hinblick auf die Wahrung demokratischer Grundsätze und freier Wahlen! Es ist ein harter Angriff auf die grundlegendste Grundlage einer demokratischen Gesellschaft und auf die freiheitlich demokratische Grundordnung als solche.