
PRESSEMITTEILUNG
Ein weiterer Angriff auf die Demokratie!
Am heutigen Montag, den 27.07.2026, beschloss der Stadtwahlausschuss der Stadt Herzberg am Harz einstimmig unseren Kreisverbandsvorsitzenden, Justin Vogel, nicht als Kandidaten für die Bürgermeisterwahl zuzulassen.
Ein erneuter Eingriff in demokratische Wahlen, ein weiterer Angriff auf die freie Wählerentscheidung und damit auf die Rechte der Wähler in der Stadt Herzberg am Harz. Wir verurteilen dies scharf. Als Grundlage der Entscheidung diente ein Schreiben des Landkreises als Kommunalaufsichtsbehörde, in dem eine Auskunft des Landesamtes für Verfassungsschutz behauptet, dass nicht die Gewähr dafür geboten sei, dass unser Kandidat jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintrete – also genau jene Ziffer, die die Rot-Grüne Landesregierung im April in das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz aufnahm. Als These aufgestellt durch eine Behörde, die der SPD-Innenministerin untersteht und die als Begründung eine Einstufung unseres Landesverbandes heranzieht, die genau diese Behörde selbst schuf.
Die „Begründungen“, die das LfV hierbei als Beleg aufführt, sind nur schwer haltbar. Einer der Vorwürfe lautet beispielsweise, dass er Kreisvorsitzender der AfD Göttingen ist und dadurch aktiv an der politischen Gestaltung der Partei mitarbeitet.
Unser Kreisverbandsvorsitzender, Justin Vogel, bezieht hierzu Stellung: „Wieder einmal muss ich mit Entsetzen feststellen, wie ein Wahlausschuss beliebig die demokratischen Grundprinzipien außer Kraft setzen kann. Mit einem Schreiben als Grundlage, das eine der Regierung unterstellte Behörde verfasst, wird im Rahmen einer nüchternen Ausschusssitzung – nicht etwa eines Gerichtsverfahrens – entschieden, mich als Kandidaten von der Bürgermeisterwahl auszuschließen und unsere Wähler Ihrer Rechte zu berauben. Ich werde diese Untergrabung der Demokratie selbstverständlich nicht hinnehmen und alle verfügbaren Rechtsmittel nutzen, um gegen diese undemokratischen Verfahren vorzugehen. Die Entscheidung, ob ein Kandidat für das Bürgermeisteramt geeignet ist, trifft vor allem der Wähler an der Wahlurne.“
